Ihr Tier hat einen Schaden verursacht oder Ihnen wurde durch ein Tier Schaden zugefügt?

Wir kämpfen für Ihr Recht!

Ihre Expertinnen im Tierhaftungsrecht

Zivilrecht.

Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeld-ansprüchen.

Verwaltungsrecht.

Verwaltungs-
recht.

Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit behördlicher Verfügungen.

Strafrecht.

Vertretung bei strafrechtlichen Folgen von der Anzeigeerstattung bis zum Abschluss des Strafverfahrens.

Vertretung bei strafrechtlichen Folgen von der Anzeige-erstattung bis zum Abschluss des Strafverfahrens.

Expertise

Tierhaftungsrecht ist vielseitig und komplex. Durch unsere Erfahrung und Fachkenntnis bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung in allen tierhaftungsrechtlichen Belangen.

Erfahren Sie mehr über uns:

FAQ

Sie fragen sich, ob wir Ihnen behilflich sein können?

Unser FAQ bietet Ihnen einen ersten Überblick rund um das Thema Tierhalterhaftung.

Für eine Ersteinschätzung in Ihrer Angelegenheit oder Terminabsprache freuen wir uns auf Ihre Nachricht.

Die Tierhaftung wird immer dann relevant, wenn Tiere Schäden verursacht haben. Neben hohen zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen oder
-ansprüchen stehen auch verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Aspekte im Raum.

Nicht viele Rechtsanwälte kennen sich mit den besonderen Anforderungen der Tierhaftung aus. Deswegen spielt die Kompetenz eine größere Rolle, als der Standort der Anwaltskanzlei. Wir arbeiten volldigital und sind deswegen bundesweit tätig.

Tierhalterhaftung bedeutet, dass Tierhalter oder Eigentümer für die Schäden haftbar gemacht werden können, die ihre Tiere anrichten.

Diese Haftung tritt unabhängig von einer Verschuldensfrage ein, es handelt sich um eine sogenannte Gefährdungshaftung. In derartigen Fällen ist es ratsam, die Angelegenheit von erfahrenen Fachleuten überprüfen zu lassen, da eine sog. Exkulpation, ein Mitverschulden oder eine Haftungsbegrenzung der Schadensersatzpflicht entgegenstehen kann.

Wer Tierhalter ist, ist häufig nicht auf den ersten Blick zu bestimmen. Es ist nicht notwendig auch der Eigentümer des Tieres zu sein.

Es kommt insbesondere darauf an, wem über einen längeren Zeitraum die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, wer für die Kosten des Tieres aufkommt und wer das wirtschaftliche Risiko des Verlustes des Tieres trägt.

Tierhalterhaftung bedeutet, dass ein Tier einen Schaden verursacht hat und der Eigentümer / Halter etc. dafür in die Haftung genommen wird. Folgende Fälle gehören u.a. zu unserem Tätigkeitsspektrum:

  • Hund läuft vors Auto und verursacht einen Unfall
  • Kühe / Pferde brechen von der Weide aus und richten Schäden an
  • Weideunfall: Pferd verletzt sich auf der Weide
  • Hund beißt einen Mensch oder ein anderes Tier
  • Einstufung als gefährlicher Hund mit Wesenstest etc.
  • Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche nach Verletzung durch Tier
  • Gibt es bei der Haftung einen Unterschied, ob ich privater oder gewerblicher Tierhalter bin?
  • Kann ich die Haftung als Tierhalter grundsätzlich ausschließen?
  • Mein Pferd ist ausgebrochen und hat einen Schaden verursacht: Haftet der Stall?
  • Mein Hund hat gebissen, was droht mir in strafrechtlicher, zivilrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Hinsicht?
  • Auf der Weide wurde mein Pferd durch andere Pferde verletzt, wer haftet?
  • Ich wurde von einem Tier gebissen: Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?


Dabei vertreten wir Geschädigte von Tieren genauso, wie die Schadensverursacher.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Tieranwalt24.de für Ihre Angelegenheit zuständig ist, sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.

Neben den haftungsrechtlichen Themen sind wir auch spezialisiert auf die Rückabwicklung von Pferdekaufverträgen.

Sie haben ein Pferd gekauft, das sich nicht für die vereinbarte Verwendung eignet? Ihr Pferd ist krank nach Übergabe?
Der Pferdekäufer möchte Ihnen als Verkäufer das Pferd zurückgeben? Pferdeangelegenheiten sind in der Regel äußerst komplex.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Rückabwicklungen im Bereich von Kaufverträgen rund ums Pferd.

Grundsätzlich rechnet Tieranwalt24.de nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Da haftungsrechtliche Fragestellungen komplex sind, arbeiten wir in der Regel mit Vergütungsvereinbarungen.

Kostentransparenz ist für uns sehr wichtig. Wir informieren Sie vor Mandatierung über die zu erwartenden Kosten.

Da wir uns auf haftungsrechtliche Fragen spezialisiert haben, können wir leider nicht in allen Bereichen des Tierrechts behilflich sein. In folgenden Beispielsfällen sind wir nicht tätig:

  • Sie haben Ihr Tier verkauft und möchten es zurück
  • Sie haben ein Kleintier gekauft und stellen nach Übergabe fest, dass es krank ist
  • Sie möchten Ihren Tierarzt für einen Behandlungsfehler in Regress nehmen
  • Sie stören sich an der Tierhaltung anderer

Kontakt

Bis zu 10 Minuten unverbindliche Ersteinschätzung: das risikofreie Basispaket zum Kennenlernen unserer Leistungen per Mail oder Telefon zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und enthält eine Kostenübersicht.

Tierrecht aktuell

Mit dem Pferd vor Gericht

Was ist eigentlich Pferderecht? „Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde!“ Doch leider haben auch Pferde und ihre Besitzer das Glück nicht immer an ihrer Seite. Für diese Fälle gibt es das Pferderecht.

Weiter lesen »

Pferde im Straßenverkehr

Die Gefahren, wenn viele PS auf eine Pferdestärke treffen. Pferde sind Fluchttiere und reagieren deswegen nicht selten schreckhaft, wenn sie von einem schnellfahrenden Auto mit geringem Abstand überholt werden.

Weiter lesen »