Leistungen

Verwaltungsrecht.

Behörden haben eine Vielzahl von Eingriffsmöglichkeiten gegen Sie und Ihr Tier. Wir prüfen für Sie deren Rechtmäßigkeit.

Ordnet die Behörde die Teilnahme an einem Wesenstest zu Lasten Ihres Hundes an und stuft ihn gar als gefährlich ein, zieht dies in der Regel weitreichende Konsequenzen nach sich. Im schlimmsten Fall kann die Behörde die Tötung Ihres Hundes verfügen.

Gegen Sie als Tierhalter kann die Behörde eingeschränkte oder vollständige Tierhaltungsverbote verhängen. Aus diesem Grunde ist es ratsam, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Hierbei gilt: Versäumen Sie keine Fristen! Denn ist ein Bescheid durch den bloßen Ablauf der Rechtsbehelfsfrist erst einmal in Rechtskraft erwachsen, ist es annähernd unmöglich, diesen wieder aufzuheben zu lassen – selbst wenn sich herausstellt, dass die Behörde rechtswidrig gehandelt hat.

Bei ordnungsbehördlichem Handeln im Rahmen von Tierhaltung lohnt es sich, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Insbesondere im sog. verwaltungsrechtlichen Anhörungsverfahren ist es sinnvoll anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um frühzeitig reagieren und Einfluss auf die behördliche Entscheidung nehmen zu können.
Sofern eine belastende Verfügung ergeht oder bereits ergangen ist, kann diese im Widerspruchs- oder Klageverfahren mit Hilfe eines Anwalts angegriffen, und so eine korrigierte Entscheidung erreicht werden.

Beispielsweise in folgenden Fällen können Veterinäramt, Ordnungsamt oder andere Behörden tätig werden:

  • Beißvorfall
  • Anleinpflicht
  • Gefährlicher Hund
  • Maulkorbzwang
  • Wesenstest
  • Tierhaltungsverbot

Tierhaftungsrecht ist komplex. Deswegen sollte bei rechtlichen Fragestellungen stets ein spezialisierter Anwalt zu Rate gezogen werden. Durch unsere Fachkenntnis und Erfahrung bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung und Vertretung.

 

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Kerstin von Deetzen ist seit vielen Jahren unter anderem schwerpunktmäßig im Verwaltungsrecht tätig. Dabei konnte sie für zahlreiche Mandanten unangenehme verwaltungsrechtliche Folgen erfolgreich abwenden.

Strafrecht.

Neben Haftungsfragen steht der Tierhalter auch strafrechtlichen Folgen gegenüber.

Es ist schlimm genug, wenn durch ein Tier ein Mensch oder anderes Tier verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Neben den zivilrechtlichen Haftungsfragen besteht auch regelmäßig eine strafrechtliche Verantwortung des Tierhalters. Ermittlungsverfahren gegen den Tierhalter beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Straßenverkehrsdelikte sind nicht selten.

So kann es passieren, dass der Tierhalter sich einem Strafverfahren ausgesetzt sieht, das im schlimmsten Fall mit einer Verurteilung endet. Damit es nicht soweit kommt, ist frühzeitige anwaltliche Vertretung empfehlenswert. Gerade im Bereich mit Tieren sollte stets Ziel die Einstellung des Ermittlungsverfahrens sein, damit es nicht zur Anklage kommt.

Auch wenn Sie beispielsweise von einem Hund gebissen oder einem Pferd getreten worden sind, übernehmen wir für Sie die strafrechtliche Vertretung von der Anzeigeerstattung bis zum Abschluss des Strafverfahrens. Folgende Fallkonstellationen treten regelmäßig auf:

  • Hund reißt sich von der Leine los und läuft vors Auto
  • Pferd schlägt im Straßenverkehr aus
  • Auto überholt Pferd zu schnell, Pferd geht durch und wirft Reiter ab
  • Reiter sitzt mit Handy auf dem Pferd und Unfall passiert
  • Pferd ist bei dunkler Jahreszeit nicht richtig zu sehen, es passiert ein Unfall
  • Hund greift plötzlich Mensch an

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Sandra Baumann verfügt als Fachanwältin für Strafrecht und langjährige Tierhalterin nicht nur über besondere Fachkenntnis, sondern über ein großes Engagement. Darüber hinaus ist sie seit vielen Jahren Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT).

Zivilrecht.

Ihr Tier hat einen Schaden verursacht oder Ihnen wurde durch ein Tier Schaden zugefügt? Bei der Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen vertreten wir Sie mit unserer speziellen Fachkenntnis.

Die Tierhalterhaftung ist besonders, denn der Tierhalter haftet für den von seinem Tier angerichteten Schaden grundsätzlich verschuldensunabhängig. Deswegen sollte jeder Tierhalter über eine spezielle Tierhalterhaft-Pflichtversicherung verfügen. Trotz einer solchen Versicherung sieht ein Tierhalter sich den Ansprüchen von Geschädigten direkt ausgesetzt, kann von seinem Haftpflichtversicherer die Freistellung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen verlangen.

Es ist keineswegs sicher, dass der Versicherer für den konkret eingetretenen Schaden aufkommen muss. Tritt der Versicherer jedoch ein, so werden von diesem in der Regel auch die Anwalts- und Gerichtskosten des Tierhalters übernommen, sodass es einer zusätzlichen Rechtschutzversicherung insoweit nicht bedarf.

Von der grundsätzlich verschuldensunabhängigen Haftung bestehen Ausnahmen. Beispielsweise dann, wenn es sich um ein sog. Nutztier handelt. Dies wird relevant, wenn z.B. Kühe von der Weide ausbrechen und einen Schaden verursachen oder ein Reiter in der Reitschule vom Pferd fällt.

Haftungsfragen sind für den Freizeitreiter gleichwohl genauso relevant, wie für den Inhaber eines Reitsportbetriebes. Wir vertreten Schädiger und Geschädigte bei der Abwehr sowie der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Beispielsweise wird die Tierhaftung in zivilrechtlicher Sicht in den folgenden Fällen relevant:

  • Weideunfall
  • Beißvorfall
  • Hund reißt sich los und verursacht einen Verkehrsunfall
  • Reiter fällt vom Pferd und verletzt sich
  • Erwerb eines kranken Pferdes, Mängelrechte

Tierhaftungsrecht ist komplex. Deswegen sollte bei rechtlichen Fragestellungen stets ein spezialisierter Anwalt zu Rate gezogen werden. Durch unsere Fachkenntnis und Erfahrung bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung und Vertretung.

 

 

TERMINANFRAGE

KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Leistungen. Senden Sie uns gerne Ihre Terminanfrage:

Wir speichern Ihre Angaben aus diesem Formular zwecks Bearbeitung der Anfrage und für evtl. Anschlussfragen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie » hier