Tierrecht aktuell

In unserem Blog erfahren Sie interessante und hilfreiche Beiträge rund ums Thema Tierrecht. Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder eine Rechtberatung wünschen, freuen wir uns auf Ihren » Kontakt

Pferde im Straßenverkehr

Die Gefahren, wenn viele PS auf eine Pferdestärke treffen.

Pferde sind Fluchttiere und reagieren deswegen nicht selten schreckhaft, wenn sie von einem schnellfahrenden Auto mit geringem Abstand überholt werden. Deswegen ist es unerlässlich, dass Reiter ihre Pferde an den Straßenverkehr gewöhnen und Autofahrer besonders umsichtig sind, wenn ihnen ein Pferd im Straßenverkehr begegnet.

Was ist zu beachten, wenn Pferde und Autos am Straßenverkehr teilnehmen?
Gemäß § 28 Abs. 2 StVO gilt die Straßenverkehrsordnung auch für Reiter und Personen, die ein Pferd führen. Sofern Schilder nicht das Reiten untersagen, dürfen Pferde am Straßenverkehr teilnehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie ganz rechts am Fahrbahnrand bleiben. Nebeneinander reiten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Auf Geh- und Radwegen, Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist das Reiten selbstverständlich verboten.

Überholvorgänge
Wird ein Pferd von einem Auto überholt, so ist ein Mindestabstand von 1,5 m bis 2 m einzuhalten. Dabei sollte nicht schnell beschleunigt werden, sondern mit angepasster Geschwindigkeit überholt werden. Auch muss vor dem Pferd mit ausreichendem Abstand wieder eingeschert werden. Ebenso sind plötzliche Bremsmanöver und der Einsatz der Hupe nur auf die äußersten Notfälle zu beschränken. Da Pferde Fluchttiere sind, können sie sich unter Umständen erschrecken und dann auskeilen oder durchgehen. Beides kann für Reiter und Autofahrer verheerende Folgen haben.

Handy auf dem Pferd
Dass das Handy am Steuer verboten ist, ist hinlänglich bekannt. Gelegentlich sieht man aber auch Reiter mit Handy auf dem Pferd. Da gemäß § 28 StVO für Reiter die Vorschriften der StVO gelten, dürfen diese also auch nur mittels Freisprecheinrichtung auf dem Pferd telefonieren. Sollte ein Unfall passieren und sich herausstellen, dass der Reiter während des Reitens auf seinem Handy getippt hat, kann dies umfangreiche Haftungsansprüche auslösen.

Reiten im Dunkeln
In der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel oder Regen) ist das Pferd vorne mit einer weißen und hinten mit einer roten Leuchte zu sichern. Es empfiehlt sich nicht unbedingt in der Dunkelheit im Straßenverkehr zu reiten. Wenn darauf nicht verzichtet werden kann, sollte der Reiter zusätzlich eine leuchtende/reflektierende Warnweste und das Pferd eine leuchtende Warndecke tragen. Damit sind Pferd und Reiter schon von Weitem gut erkennbar.

Alkohol auf dem Pferd
Ausdrücklich geregelt ist ein Alkoholverbot für Reiter nicht. Man sollte sich dennoch nicht alkoholisiert auf das Pferd setzen, denn man ist verpflichtet jederzeit das Pferd unter Kontrolle zu haben. Hat man das Pferd trotz Alkohol nicht unter Kontrolle und es kommt zum Unfall, kann dem Reiter trotzdem sein Autoführerschein entzogen werden.

Pferdeäpfel entsorgen
Sollte das Pferd während des Reitens äpfeln, so ist der Reiter gemäß § 32 Abs. 1 StVO verpflichtet die Hinterlassenschaften zu entsorgen. Das ist zwar in der Praxis oftmals nicht ganz einfach, aber sollte im Hinblick auf die Straßenverkehrssicherheit und Anwohner unbedingt gemacht werden. Stellt sich heraus, dass durch die auf der Straße liegenden Pferdeäpfel ein Unfall geschieht, kann das mitunter unschöne Haftungsfragen nach sich ziehen.

Fazit:
Gegenseitige Rücksichtnahme ist unerlässlich, damit alle Beteiligten unfallfrei zu ihrem Ziel gelangen. Im Zweifel lieber etwas umsichtiger sein, als später dann den Schaden zu haben.

Haben Sie Fragen zum Pferderecht oder möchten Sie digitale Rechtsberatung ausprobieren? Dann nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf!

TERMINANFRAGE

KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Leistungen. Senden Sie uns gerne Ihre Terminanfrage:

Wir speichern Ihre Angaben aus diesem Formular zwecks Bearbeitung der Anfrage und für evtl. Anschlussfragen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie » hier